Thursday, January 24, 2008

Nun doch nicht?

"Ihr könnt noch keine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG = Mini-GmbH) gründen - gestern hat erst der Rechtsausschuss des Bundestages über das MoMiG, also das relevante Gesetz, beraten. Dieser Ausschuss informiert dann das Plenum, dann erst wird das Gesetz verabschiedet - es ist noch gar nicht klar, ob die UG überhaupt kommt. Wahrscheinlich scheint mir nach meiner Recherche aber die Absenkung des Stammkapitals auf 10.000 €. Interessant sind die Infos auf bundestag.de, z.B.:

http://suche.bundestag.de/searchSimple.do?oneOfTheseWords=MoMiG&searchType=simple


Tut mir leid, das es nicht so klappt, wie ihr euch das wünscht."
(Mail unseres Rechtsexperten)

Also ist das Vorhaben vorab auf Eis gelegt. Nun wird es wohl doch wieder die Ltd. werden müssen.

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Ein Strohhalm

 "Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Der Mustervertrag wird durch Muster für die Handelsregisteranmeldung flankiert (so genanntes „Gründungs-Set“). Damit sollen in den genannten Fällen sämtliche Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister ohne zwingende rechtliche Beratung bewältigt werden können. Natürlich bleibt es möglich und unter Umständen auch empfehlenswert, bei der Gründung freiwillig rechtlichen Rat einzuholen. " (IHK Oberfranken -http://www.bayreuth.ihk.de/)

Nachdem wir schon kurz davor waren einen "alten" Gesellschaftsvertrag zu verwenden und damit zum Notar zu gehen, nun heute diese Information.
Jetzt geht es  nur noch darum an das besagte "Formular" zu kommen und den Stein ins rollen zu bringen.
Nur zu gerne umgeht man eine notarielle Beurkundung, die sehr kostenintensiv ist.

Einziger Wermutstropen: auch die IHK Oberfranken erwähnt das Inkrafttreten des Gesetzesentwurf als "vorgesehen" ab Mitte 2008.
"Wenn das Gesetzgebungsverfahren planmäßig abläuft, wird das Gesetz in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft treten"

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Wednesday, January 23, 2008

Mini-GmbH gründen

Nachdem die deutsche Politik sich endlich eine gute Alternative zur Ltd: aus England überlegt hat, möchte Ich gerne aus der Praxis berichten und den Weg eines Internet-Startups zur Mini-GmbH in diesem blog gerne beschreiben.

Phase 1 - "Wir würden dann gerne sowas machen!":
Aktuell versuche ich allerlei Informationen zum Thema Mini-GmbH zu erhalten. In der Hauptsache sind das Artikel, die circa Mitte letzten Jahres verfasst wurden und die neue Gesellschaftsform anpreisen. Selbst bei Rückfragen an Experten war in der ersten Reaktion Unsicherheit, ob es das denn überhaupt schon gäbe : JA SOLLTE ES geben!

Nachdem wir nun in Kontakt mit Jurastudenten sind, klärt sich die Sachlage mittlerweile.
In einem ersten Schritt werden wir nun versuchen anhand von alten GmbH-Verträgen erste Fortschritte zu machen.
Sobald es etwas konkretes gibt, berichte ich weiter.

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