"Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein
Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist
keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Der Mustervertrag wird durch Muster für die Handelsregisteranmeldung flankiert (so genanntes „Gründungs-Set“). Damit sollen in den genannten Fällen sämtliche Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister ohne zwingende rechtliche Beratung bewältigt werden können. Natürlich bleibt es möglich und unter Umständen auch empfehlenswert, bei der Gründung freiwillig rechtlichen Rat einzuholen. " (IHK Oberfranken -http://www.bayreuth.ihk.de/)
Nachdem wir schon kurz davor waren einen "alten" Gesellschaftsvertrag zu verwenden und damit zum Notar zu gehen, nun heute diese Information.
Jetzt geht es nur noch darum an das besagte "Formular" zu kommen und den Stein ins rollen zu bringen.
Nur zu gerne umgeht man eine notarielle Beurkundung, die sehr kostenintensiv ist.
Einziger Wermutstropen: auch die IHK Oberfranken erwähnt das Inkrafttreten des Gesetzesentwurf als "vorgesehen" ab Mitte 2008.
"Wenn das Gesetzgebungsverfahren planmäßig abläuft, wird das Gesetz in der ersten Hälfte des Jahres
2008 in Kraft treten"
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